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   BSG, 17.12.2014 - B 3 KR 7/14 B   

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https://dejure.org/2014,44580
BSG, 17.12.2014 - B 3 KR 7/14 B (https://dejure.org/2014,44580)
BSG, Entscheidung vom 17.12.2014 - B 3 KR 7/14 B (https://dejure.org/2014,44580)
BSG, Entscheidung vom 17. Dezember 2014 - B 3 KR 7/14 B (https://dejure.org/2014,44580)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung; Klärungsbedürftigkeit einer höchstrichterlich entschiedenen Rechtsfrage; Bedenken anderer Gerichte und in der Literatur

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung; Klärungsbedürftigkeit einer höchstrichterlich entschiedenen Rechtsfrage; Bedenken anderer Gerichte und in der Literatur

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 17.06.2010 - B 3 KR 7/09 R

    Krankenversicherung - Pflegeversicherung - Kostenverteilung bei einer rund um die

    Auszug aus BSG, 17.12.2014 - B 3 KR 7/14 B
    Nachdem der Senat durch Urteil vom 17.6.2010 (B 3 KR 7/09 R - BSGE 106, 173 = SozR 4-2500 § 37 Nr. 11) für die Zeit ab 1.1.2004 infolge einer Gesetzesänderung einen neuen Berechnungsmodus für diese Fälle eingeführt hatte, bewilligte die Beklagte rückwirkend zum 1.12.2009 pro Tag weitere 2, 5 Stunden Betreuungs- und Beobachtungszeit, sodass nunmehr 21, 5 Stunden an täglicher häuslicher Krankenpflege von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziert wurden (angenommenes Teilanerkenntnis vom 2.12.2010).

    Der im Urteil des BSG vom 17.6.2010 (B 3 KR 7/09 R - BSGE 106, 173 = SozR 4-2500 § 37 Nr. 11) entwickelte neue Berechnungsmodus bei gleichzeitiger Erbringung von häuslicher Krankenpflege und Grundpflege durch dieselbe Pflegekraft sei gesetzeskonform, berücksichtige das Leistungsverbot der Krankenkassen nach § 37 Abs. 2 Satz 6 SGB V und diene der Vermeidung von Doppelleistungen.

    Die Klägerin weist selbst darauf hin, dass der erkennende Senat in der bereits erwähnten Entscheidung vom 17.6.2010 - B 3 KR 7/09 R - grundlegende Ausführungen zu der gestellten Rechtsfrage gemacht und ein detailliertes Berechnungsmodell entwickelt hat, das hier von der Beklagten und den Vorinstanzen auch angewandt und umgesetzt worden ist.

  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

    Auszug aus BSG, 17.12.2014 - B 3 KR 7/14 B
    In der Regel fehlt es an der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage, wenn diese höchstrichterlich bereits entschieden ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8) oder sich ihre Beantwortung eindeutig aus dem Gesetz ergibt (Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 6. Aufl 2011, 1X. Kap RdNr 66 mwN).

    Hat aber das BSG eine Rechtsfrage bereits entschieden, ist die Klärungsbedürftigkeit nur dann formgerecht dargelegt, wenn aufgezeigt wird, dass im Schrifttum oder in der Rechtsprechung anderer Gerichte ernsthafte Bedenken gegen die Rechtauffassung des BSG geäußert worden sind (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 160 RdNr 8b mwN) oder der konkrete Fall eine Sachverhaltsvariante aufweist, die vom BSG bisher nicht bedacht worden ist und bei der die Anwendung des vom BSG entwickelten Rechtssatzes möglicherweise zu einem unbilligen Ergebnis führen würde.

  • BSG, 30.03.2005 - B 4 RA 257/04 B

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage, Empfänger einer Geldleistung

    Auszug aus BSG, 17.12.2014 - B 3 KR 7/14 B
    a) Zur Darlegung des Revisionszulassungsgrundes, die angegriffene Entscheidung betreffe eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG), ist es erforderlich, die Rechtsfrage klar zu formulieren und aufzuzeigen, dass sie eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besitzt (BSGE 40, 158 [BSG 22.08.1975 - 11 BA 8/75] = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 39) und dass sie klärungsbedürftig sowie klärungsfähig ist (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 7 RdNr 4), im Falle der Revisionszulassung also entscheidungserheblich wäre (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54).
  • BSG, 28.01.1999 - B 3 KR 4/98 R

    Krankenversicherung - Umfang der häuslichen Krankenpflege - Zusammenhang zwischen

    Auszug aus BSG, 17.12.2014 - B 3 KR 7/14 B
    Dabei orientierte sich die Beklagte an einem Berechnungsmodus zur Aufteilung der Kosten bei gleichzeitiger Erbringung von Leistungen der Behandlungspflege (§ 37 SGB V) und der Grundpflege (§ 36 SGB XI) durch dieselbe Pflegekraft, den der Senat im Urteil vom 28.1.1999 (B 3 KR 4/98 R - BSGE 83, 254 = SozR 3-2500 § 37 Nr. 1) entwickelt hatte.
  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 17.12.2014 - B 3 KR 7/14 B
    In der Regel fehlt es an der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage, wenn diese höchstrichterlich bereits entschieden ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8) oder sich ihre Beantwortung eindeutig aus dem Gesetz ergibt (Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 6. Aufl 2011, 1X. Kap RdNr 66 mwN).
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 17.12.2014 - B 3 KR 7/14 B
    a) Zur Darlegung des Revisionszulassungsgrundes, die angegriffene Entscheidung betreffe eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG), ist es erforderlich, die Rechtsfrage klar zu formulieren und aufzuzeigen, dass sie eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besitzt (BSGE 40, 158 [BSG 22.08.1975 - 11 BA 8/75] = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 39) und dass sie klärungsbedürftig sowie klärungsfähig ist (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 7 RdNr 4), im Falle der Revisionszulassung also entscheidungserheblich wäre (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54).
  • BSG, 12.07.1985 - 7 BAr 114/84

    Abweichung - Divergenzfrage - Bedeutung der Rechtssache - Rechtliche Begründung -

    Auszug aus BSG, 17.12.2014 - B 3 KR 7/14 B
    a) Zur Darlegung des Revisionszulassungsgrundes, die angegriffene Entscheidung betreffe eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG), ist es erforderlich, die Rechtsfrage klar zu formulieren und aufzuzeigen, dass sie eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besitzt (BSGE 40, 158 [BSG 22.08.1975 - 11 BA 8/75] = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 39) und dass sie klärungsbedürftig sowie klärungsfähig ist (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 7 RdNr 4), im Falle der Revisionszulassung also entscheidungserheblich wäre (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54).
  • BSG, 19.01.1981 - 7 BAr 69/80

    Abweichung - Beschwerdeführer - Ausführungen des Beschwerdeführers -

    Auszug aus BSG, 17.12.2014 - B 3 KR 7/14 B
    a) Zur Darlegung des Revisionszulassungsgrundes, die angegriffene Entscheidung betreffe eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG), ist es erforderlich, die Rechtsfrage klar zu formulieren und aufzuzeigen, dass sie eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besitzt (BSGE 40, 158 [BSG 22.08.1975 - 11 BA 8/75] = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 39) und dass sie klärungsbedürftig sowie klärungsfähig ist (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 7 RdNr 4), im Falle der Revisionszulassung also entscheidungserheblich wäre (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 54).
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